Polizei

Die Polizei kommt bei einem Vorfall von häuslicher Gewalt vor Ort, wenn sie von den Betroffenen oder anderen Personen gerufen wird. Bei einem Haushalt mit Kindern wird der Krisen- und Notfalldienst hinzugezogen, der sich um die Mädchen und Jungen kümmert.
Die BeamtInnen haben die Möglichkeit, einen Wohnungsverweis auszusprechen. Die gewalttätige Person muss dann die gemeinsam mit dem Opfer bewohnte Wohnung und den unmittelbar angrenzenden Bereich verlassen und sich für einen bestimmten Zeitraum von dort fernhalten.

Mehr Informationen zum Wohnungsverweis bei häuslicher Gewalt erfahren Sie hier

Die Polizei nimmt außerdem Anzeigen bei häuslicher Gewalt entgegen.
Mehr Informationen zu Anzeige und Strafverfahren finden Sie hier

Telefonische Erreichbarkeit:
Rund um die Uhr unter der Telefonnummer 110. Der Anruf ist kostenlos.