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Frauen helfen Frauen e.V. Stuttgart

und Kooperationspartner

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Ihr Wegweiser bei häuslicher Gewalt in Stuttgart

Wir sind für Sie da und arbeiten Hand in Hand!

Bei häuslicher Gewalt finden Sie in Stuttgart umfassende Unterstützung.

Klicken Sie auf die unten stehenden Buttons und sehen Sie sich das Angebot der verschiedenen Akteure genauer an.

Beratung & Information für Frauen (BIF) – Frauen helfen Frauen e. V.

Beratungsstelle für Frauen in Gewalt-, Krisen- und Konfliktsituationen mit dem Schwerpunkt häusliche Gewalt

Angebote:

  • Beratung für Betroffene, Unterstützer*innen und Fachkräfte
  • Beratung für Mädchen und Jungen, die seelische und körperliche Gewalt zwischen den Eltern erleben
  • Stalkingberatung
  • Onlineberatung mit verschlüsseltem Zugang per Mail oder im Einzelchat unter fhf-stuttgart.beranet.info
  • Informationen zu Trennung und Scheidung
  • Informationen zum Gewaltschutzgesetz
  • Informationen über finanzielle und rechtliche Möglichkeiten
  • Telefonische, persönliche und E-Mail-Beratung
  • Psychosoziale Beratung, kurz- und längerfristig
  • Rechtsberatung einmal im Monat durch eine Rechtsanwältin
  • Informationsveranstaltungen und Vorträge
  • Präventionsangebote, Fortbildungen
  • Paargespräche (in Zusammenarbeit mit der Fachberatungsstelle Gewaltprävention)

Die Fachkräfte unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratungen sind kostenlos.

Frauen helfen Frauen e.V.
Beratung & Information für Frauen
Römerstraße 30
70180 Stuttgart
Tel: 0711 – 64 94 550
Fax: 0711 – 60 61 56
Email: bif@fhf-stuttgart.de

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo., Mi.: 13.00 – 16.00 Uhr
Di., Do., Fr.: 9.30 – 12.30 Uhr

Weitere Informationen zur Beratungsstelle BIF finden Sie hier

FrauenFanal – Landeshauptstadt Stuttgart

Beratungsstelle für Frauen in Gewalt-, Krisen- und Konfliktsituationen mit dem Schwerpunkt häusliche Gewalt.

Angebote:
  • Beratung für Betroffene, Unterstützer*innen und Fachkräfte
  • Beratung für Mädchen und Jungen, die seelische und körperliche Gewalt zwischen den Eltern erleben
  • Stalkingberatung
  • Anonyme Onlineberatung unter stuttgart.beranet.info
  • Informationen zu Trennung und Scheidung
  • Informationen zum Gewaltschutzgesetz
  • Informationen über finanzielle und rechtliche Möglichkeiten
  • Telefonische, persönliche und E-Mail-Beratung
  • Psychosoziale Beratung, kurz- und längerfristig
  • Rechtsberatung einmal im Monat durch eine Rechtsanwältin
  • Informationsveranstaltungen und Vorträge
  • Präventionsangebote, Fortbildungen
  • Frauencafé
  • Kunsttherapie für Frauen
  • Tonfeldtherapie für Kinder
  • Paargespräche (in Zusammenarbeit mit der Männerinterventionsstelle)

Die Fachkräfte unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratungen sind kostenlos.

Landeshauptstadt Stuttgart
FrauenFanal
Senefelderstraße 73
70176 Stuttgart
Tel: 0711 – 48 00 212
Fax : 0711 – 46 10 74
Email: frauenberatung@stuttgart.de

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo., Mi., Fr.: 9.30 – 11.30 Uhr
Di., Do.: 13.00 – 15.00 Uhr

Weitere Informationen zur Beratungsstelle FrauenFanal finden Sie hier

Fraueninterventionsstelle (FIS) – Doppelträgerschaft Frauen helfen Frauen e. V. und Landeshauptstadt Stuttgart

Die Fraueninterventionsstelle ist eine Beratungsstelle für Frauen, bei denen ein Polizeieinsatz aufgrund häuslicher Gewalt stattfand. Dort werden Sie beraten und erhalten die notwendigen Informationen, um einen Weg aus der Gewalt zu finden.

Angebote:
  • Telefonische und persönliche Beratung
  • Krisenintervention und Krisenbegleitung
  • Informationen zum Gewaltschutzgesetz
  • Abklärung von Gefährdung und entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen
  • Informationen zu Trennung und Scheidung
  • Begleitung zu Ämtern, Gericht etc.
  • Pädagogisches Gruppenangebot für Mädchen, die häusliche Gewalt miterlebt haben
  • Arbeit am Tonfeld – therapeutisches Angebot für Mädchen und Jungen
  • Fair-Streit-Training für Paare, die gemeinsam einen Weg aus der Gewaltbeziehung suchen (Das Fair-Streit-Training wird in Kooperation mit der Männerinterventionsstelle angeboten)

Frauen helfen Frauen e.V.
Römerstraße 30
70180 Stuttgart
Tel: 0711 – 67 44 826
Fax: 0711 – 67 44 827
Email: fis@fhf-stuttgart.de

Stadt Stuttgart
Senefelderstraße 73
70176 Stuttgart
Tel: 0711 – 67 44 826
Fax: 0711 – 67 44 827
Email: poststelle.fraueninterventionsstelle@stuttgart.de

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo., Do.: 9:30 – 12:30 Uhr
Di., Mi., Do.: 13:00 – 15:30 Uhr
Fr.: 08:30 – 11:30 Uhr

Die Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratungen sind kostenlos.

Weitere Informationen zur Fraueninterventionsstelle von Frauen helfen Frauen e.V. finden Sie hier
Weitere Informationen zur Fraueninterventionsstelle der Landeshauptstadt Stuttgart finden Sie hier

Fachberatungsstelle Gewaltprävention – Sozialberatung Stuttgart e.V.

Die Fachberatungsstelle Gewaltprävention ist eine Beratungsstelle für Männer und Frauen, die in ihrer Partnerschaft und Familie gewalttätig geworden sind und sich über ihr Verhalten klarer werden wollen oder die sich aufgrund von Auflagen damit auseinandersetzen müssen.

Angebote:
  • Erstgespräch
  • Qualifizierte Beratung
  • Muttersprachliche Beratung in Türkisch und Englisch
  • Gewalt-Sensibilisierungs-Training für Männer
  • Paargespräche (in Zusammenarbeit mit Fanal, BIF und der Fraueninterventionsstelle)
  • Fair-Streit-Training für Paare, die gemeinsam einen Weg aus der Gewaltbeziehung suchen (in Zusammenarbeit mit der Fraueninterventionsstelle)

Die Fachkräfte unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratungen sind kostenlos.

Sozialberatung Stuttgart e. V.
Fachberatungsstelle Gewaltprävention
Charlottenstraße 42
70182 Stuttgart
Tel: 0711 – 94 55 853-10
Fax: 0711 – 94 55 853-33
Mail: gewaltpraevention@sozialberatung-stuttgart.de

Weitere Informationen zur Fachberatungsstelle Gewaltprävention finden Sie hier

Frauenhäuser Stuttgart – Frauen helfen Frauen e.V und Landeshauptstadt Stuttgart

Die Frauenhäuser in Stuttgart bieten eine anonyme Unterkunft und Schutz für Frauen und deren Kinder bei seelischer, körperlicher und/oder sexueller Gewalterfahrung unabhängig von Einkommen, Nationalität, Konfession und Alter.

Im Frauenhaus
  • erhalten Sie Unterstützung und Begleitung in Ihrer neuen Lebenssituation,
  • wohnen Sie mit Ihren Kindern in einem möblierten Zimmer und teilen mit anderen Frauen und Kindern Wohnzimmer, Küche, Bad, Spielzimmer und Waschküche,
  • versorgen Sie sich selbst und sind für sich und Ihre Kinder verantwortlich.

Frauen helfen Frauen e.V.
Frauenhaus
Postfach 15 02 02
70075 Stuttgart
Tel: 0711 – 54 20 21
Fax: 0711 – 54 61 66
Email: info@fhf-stuttgart.de

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo. – Fr.: 9.00 – 15.00 Uhr

Landeshauptstadt Stuttgart
Städtisches Frauenhaus
70161 Stuttgart
Tel: 0711/ 41 42 43 0
Fax: 0711/41 42 43 20
Email: poststelle.frauenhaus@stuttgart.de

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo. – Do.: 9:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Fr.:09:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Weitere Informationen zum Autonomen Frauenhaus finden Sie hier
Weitere Informationen zum städtischen Frauenhaus finden Sie hier

Krisen- und Notfalldienst/KND – Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V.

Der Krisen- und Notfalldienst bietet sofortige Beratung, Unterstützung und Hilfe bei:

  • Häuslicher Gewalt und Stalking
  • Familienkonflikten
  • akuten Lebensproblemen
  • psychischen Erkrankungen und Ausnahmesituationen
  • der Suche nach einer Notunterkunft nachts und am Wochenende
Angebote:
  • Telefonische oder persönliche Beratung
  • Vermittlung von Opfern von häuslicher Gewalt in ein Frauenhaus oder Nothotel
  • Vermittlung von medizinischen oder psychiatrischen Hilfen
  • Zusammenarbeit mit anderen Notdiensten
  • Vermittlung von obdachlos gewordenen Menschen in eine Notunterkunft

Krisen- und Notfalldienst
Furtbachstraße 6 (Nebeneingang Furtbachklinik)
70178 Stuttgart
Tel: 0180 – 51 10 444 (14 Ct/Min.) Rückruf möglich
Fax: 0711 – 62 02 586

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo. – Fr.: 9:00 – 24:00 Uhr
Wochenende und Feiertage: 12:00 – 24:00 Uhr

Persönliche Erreichbarkeit:
Mo. – Fr.: 16:00 – 24:00 Uhr
Wochenende und Feiertage: 12:00 – 24:00 Uhr

Die Fachkräfte des Krisen- und Notfalldienstes unterliegen der Schweigepflicht. Die Leistungen sind kostenlos. Auch Hausbesuche sind, wenn notwendig, möglich.

Weitere Informationen zum Krisen- und Notfalldienst finden Sie hier

Beratungszentren, Jugendamt – Landeshauptstadt Stuttgart

Das Jugendamt der Stadt unterhält über alle Stadtbereiche verteilt zehn Beratungszentren Jugend und Familie mit Außenstellen. Ihre Aufgabe ist die psychosoziale Grundversorgung aller im Alter von 0 bis 63 Jahren. Die Grundversorgung umfasst die Beratung und Unterstützung bei sozialen, erzieherischen, psychischen und materiellen Fragestellungen. Die Beratungszentren übernehmen auch die Erstberatung von Frauen mit Kindern nach einem Polizeieinsatz bei häuslicher Gewalt.

Eine Übersicht aller Beratungszentren mit Adressen und Erreichbarkeit finden Sie hier

Kinderschutz-Zentrum Stuttgart

Das Kinderschutz-Zentrum ist eine Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Fachkräfte in allen Kinderschutzfragen. Es hat im Rahmen von STOP (Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt) die Aufgabe, Kindern, die Gewalt zwischen ihren Eltern oder ihren engsten Bezugspersonen und einen Polizeieinsatz miterlebt haben, eine eigene Ansprechperson zur Verfügung zu stellen. Diese spricht mit den Mädchen und Jungen über das Erlebte, klärt sie über die Situation auf, entlastet sie und verschafft sich einen Eindruck ihrer innerpsychischen Situation und über den spezifischen Unterstützungsbedarf.

Angebote:
  • Beratung, Therapie und Gruppen für Kinder, die Gewalt zwischen ihren Eltern und einen Polizeieinsatz miterlebt haben
  • Beratung und Unterstützung von Kinder und Jugendlichen sowie Eltern oder anderen Bezugspersonen von Kindern, wenn Kinder von körperlicher oder psychischer Gewalt, Vernachlässigung oder sexuellem Missbrauch betroffen sind
  • Beratung, Fallbesprechung, Helferkonferenzen, Supervision und Fortbildung für Fachkräfte in Kinderschutzfragen

Die Fachkräfte unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratungen sind kostenlos.

Kinderschutz-Zentrum Stuttgart
Alexanderstr. 2
70182 Stuttgart
Tel.: 0711 – 23 890-0
Fax: 0711 – 23 890-18
Email: info@kisz-stuttgart.de

Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit:
Mo. – Do.: 9.00 – 12.30 Uhr
Mo. – Do.: 14.00 – 17.00 Uhr
Fr.: 9.00 – 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Weitere Informationen zum Kinderschutz-Zentrum finden Sie hier

Polizei

Die Polizei kommt bei einem Vorfall von häuslicher Gewalt vor Ort, wenn sie von den Betroffenen oder anderen Personen gerufen wird. Bei einem Haushalt mit Kindern wird der Krisen- und Notfalldienst hinzugezogen, der sich um die Mädchen und Jungen kümmert.
Die BeamtInnen haben die Möglichkeit, einen Wohnungsverweis auszusprechen. Die gewalttätige Person muss dann die gemeinsam mit dem Opfer bewohnte Wohnung und den unmittelbar angrenzenden Bereich verlassen und sich für einen bestimmten Zeitraum von dort fernhalten.

Mehr Informationen zum Wohnungsverweis bei häuslicher Gewalt erfahren Sie hier

Die Polizei nimmt außerdem Anzeigen bei häuslicher Gewalt entgegen.
Mehr Informationen zu Anzeige und Strafverfahren finden Sie hier

Telefonische Erreichbarkeit:
Rund um die Uhr unter der Telefonnummer 110. Der Anruf ist kostenlos.

Justiznahe Zeug*innen- und Prozessbegleitung

Zeugenbegleitung erfolgt durch speziell geschulte und gerichtserfahrene Ehrenamtliche oder Sozialpädagog*innen. Insbesondere bei Sexual- und schweren Gewaltdelikten ist es hilfreich für (Opfer-)Zeugen, wenn sie möglichst frühzeitig eine Ansprechperson im Strafverfahren haben. Auch in Zivil-/Familiengerichtsverfahren mit Gewaltthematik kann Gerichtsbegleitung stattfinden.
Bei Bedarf kann auch eine zeitlich umfangreiche psychosoziale Prozessbegleitung angeboten werden. Durch Absprachen mit Rechtsanwalt oder Gericht werden Zeug*innen unterstützt, ihre Rechte zu wahren.

Vernetzung:
Zeugenbegleitung agiert als Schnittstelle zwischen Justiz und Pädagogik, unterstützt eine regionale Vernetzung zwischen Polizei, Justiz, Jugendämtern und anderen psychosozialen Fachdiensten und setzt sich für Opfer- und Zeugeninteressen ein.

Angebote:

Vorbereitung auf die Gerichtsverhandlung

  • Begleitung zu Vernehmungen (z. T. auch im Ermittlungsverfahren)
  • Informationen zum Ablauf und zur Zeug*innenrolle
  • Besichtigung des Gerichtssaals
  • Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung
  • Vermittlung an Rechtsanwält*innen, Absprachen mit Anwält*innen
  • Unterstützung zur Anwendung von Zeug*innenschutzmaßnahmen
  • Gespräch über Ängste und Belastungen im Strafverfahren und geeignete Bewältigungsmöglichkeiten
Begleitung zur Zeug*innenaussage
  • Betreuung während der Hauptverhandlung
  • Organisation eines Warteraums
  • Vermeidung der Begegnung mit der angeklagten Person
Nachbereitung der Hauptverhandlung
  • Nachbesprechung der Vernehmung
  • Erläuterungen und Informationen zum Urteil
  • Bei Bedarf Vermittlung an Beratungsstellen und andere Hilfeeinrichtungen

Tina Neubauer
Psychosoziale Prozessbegleiterin (RWH)
Justiznahe Zeugen- und Prozessbegleitung (PräventSozial, Bewährungshilfe Stuttgart e. V.)
Neckarstraße 121 in 70190 Stuttgart
Tel: 0711/23988-494
Mobil: 0157/53238193
Email: Neubauer@praeventsozial.de

Christian Veith, Sabine Kubinski,
Neckarstraße 121 in 70190 Stuttgart
Tel: 0711/23988-485, -483
Email: Veith@praeventsozial.de
kubinski@praeventsozial.de

Weitere Informationen über die Zeug*innenbegleitung finden Sie hier

Rechtsantragsstellen – Amtsgericht Stuttgart

Die Rechtsantragstelle hat die Aufgabe, Anträge und Erklärungen, die gegenüber Gerichten abzugeben sind, formgerecht aufzunehmen. Hier können von häuslicher Gewalt Betroffene einen Antrag auf Maßnahmen aus dem Gewaltschutzgesetz stellen.

Außerdem haben Bürger, die ihren Wohnsitz im Bezirk des Amtsgerichts Stuttgart haben, über geringes Einkommen verfügen und über kein Vermögen verfügen die Möglichkeit, sich außergerichtlich durch einen Anwalt im Gebäude des AG Stuttgart (EG Zimmer 80, jeden Dienstag von 9.00 – 11.00 und 14.00 – 16.00) beraten zu lassen oder durch einen Anwalt ihrer Wahl beraten und vertreten zu lassen. Hierzu kann bei der Rechtsantragstelle ein Berechtigungsschein beantragt werden. (Unkostenbeitrag beim Rechtsanwalt 10€).
Weitere Informationen zur Beratungshilfe finden Sie hier

Durch Prozesskostenhilfe wird Parteien, die die Kosten eines Rechtsstreits nicht aufbringen können, die Verfolgung oder Verteidigung ihrer Rechte ermöglicht.
Weitere Informationen zu Prozesskostenhilfe finden Sie hier

Amtsgericht Stuttgart
Rechtsantragsstelle
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
Hofeingang, EG, Zimmer 82 und 84
Tel: 0711 – 921-0
Fax: 0711 – 921 33 00 (allgemein)

Öffnungszeiten:
Mo. – Fr.: 8:30 – 12:00 Uhr
Di., Do.: 13:30 – 15:45 Uhr

Zuständig für folgende Stadtteile:
Stuttgart-Mitte, Stuttgart-Nord, Stuttgart-Ost, Stuttgart- Süd, Stuttgart-West, Botnang, Hedelfingen, Wangen, Sillenbuch, Birkach, Plieningen, Degerloch, Möhringen und Vaihingen

Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt
Rechtsantragsstelle
Badstraße 23
70372 Stuttgart
Tel: 0711 – 50 04-0
Fax: 0711 – 50 04-185

Öffnungszeiten:
Mo., Di., Fr.: 8:30 Uhr – 11:00 Uhr
Do.: 13:00 Uhr – 15:30 Uhr
Mittwochs ist die Rechtsantragsstelle geschlossen

Zuständigkeit für folgende Stadtteile:
Bad Cannstatt, Feuerbach, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Stammheim, Untertürkheim, Weilimdorf, Zuffenhausen

Weitere Informationen zur Rechtsantragsstelle finden Sie hier

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