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Frauen helfen Frauen e.V. Stuttgart

und Kooperationspartner

Leitfaden für Medienvertreter*innen:
Umgang mit von häuslicher Gewalt Betroffenen

Diese Empfehlung basiert auf unserer jahrelangen Erfahrung in der Opferarbeit sowie umfangreichem, aktuellen Wissen über häusliche Gewalt, deren Ausmaß und Folgen aber auch gesellschaftspolitischen Hintergründen und Dimensionen.

Warum ist es wichtig, im Umgang mit Betroffenen von Gewalt besonders sensibel zu sein?

• Durch bestimmte Fragen kann es dazu kommen, dass Betroffene erneut die Erfahrung einer Grenzüberschreitung machen. Schlimmstenfalls kann dadurch eine Retraumatisierung ausgelöst werden. Die Betroffenen erleiden eine zweite Viktimisierung, das heißt, sie erleben sich ein weiteres Mal in der Rolle des „Opfers“ mit Kontrollverlust und Ohnmacht.

Welche Vorteile bringt es Pressevertreter*innen, im Umgang mit Betroffenen sensibel vorzugehen?
• Betroffene geben authentischere Antworten, tiefer gehende und ggf. weiterführende Informationen, wodurch ein näheres Herankommen an die Tat möglich wird.
• Andere Betroffene können ermutigt werden und sich zu einem Interview bereit erklären.

Worauf sollte bei einem Interview/einem Dreh/einem Kontakt etc. mit Betroffenen geachtet werden?
• Grundsätzlich gilt: kein Mitleid, sondern Anteilnahme.
• Die Kontaktaufnahme findet nicht in der akuten Phase statt, sondern frühestens sechs Wochen nach dem Vorfall. Dann erst haben die Betroffenen den ersten Schock überwunden und sich stabilisiert.
• Kontakte mit Betroffenen und die Berichterstattung erfordern Zeit, was in der Planung berücksichtig werden muss.
• In der Zusammenarbeit mit Betroffenen ist Einfühlungsvermögen und Verständnis gefragt. Eine knappe oder oberflächliche Beschäftigung mit der Thematik sollte vermieden werden. In den Fachberatungsstellen für häusliche Gewalt können sich Journalist*innen über das Thema „häusliche Gewalt“ informieren.
• Die Begleitung durch eine/n Therapeut*in, Berater*in oder erfahrene/n Anwält*in sollte ermöglicht werden.
• Für Betroffene ist es hilfreich und heilsam, die Kontrolle über die Berichterstattung zu haben. Daher sollte bereits bei der Kontaktaufnahme offengelegt werden, wofür die Informationen benötigt werden, wie lang der Beitrag werden soll, wann er erscheint etc. Wenn diese Punkte beim ersten Gespräch noch nicht klar sind, werden diese Informationen nachgeliefert.
• Der Aufbau des geplanten Beitrags wird vorab mit den Betroffenen besprochen. Gegebenenfalls wird darauf hingewiesen, dass auch der/die Täter*in im Beitrag berücksichtigt wird und wie groß der Textanteil über den/die Täter*in voraussichtlich sein wird. Dies ist wichtig, da die Darstellung der Situation des/der Täter*in von den Betroffenen in der Regel als belastend empfunden wird.
• Die geplanten Interviewfragen werden vorab mit den Betroffenen besprochen. Sollte eine Frage als problematisch empfunden werden, wird diese weggelassen.
• Es gibt Trigger (Auslöser von Flashbacks), die Außenstehenden nicht bewusst sind (z. B. Bilder, Geräusche, bestimmte Wörter etc.). Mit der Begleitperson und/oder der Betroffenen wird geklärt, was mögliche Trigger sein könnten. Diese müssen vermieden werden. Das heißt auch, dass die Betroffenen entscheiden, wie viel sie erzählen. Gezieltes, insistierendes Nachfragen nach Einzelheiten kann zu einer Retraumatisierung führen.
• Vor allem bei sexualisierter Gewalt wird auf jegliche Beschreibung der Tat und ihrer Einzelheiten verzichtet, da die Betroffenen dies als demütigend empfinden können.
• Wenn Betroffene das Interview beenden wollen oder eine Frage nicht beantworten möchten, wird darauf Rücksicht genommen.
• Gegebenenfalls wird nach dem Interview nochmals besprochen, was veröffentlicht werden darf und was nicht.
• Nach Fertigstellung des Beitrags haben Betroffene vor Ausstrahlung oder Druck die Möglichkeit, den Beitrag in Ruhe einzusehen. Änderungswünsche werden umgesetzt.
• Zudem sollte das Feedback der Betroffenen und ggf. der Begleitperson (Therapeut*in, Berater*in, Anwält*in etc.) eingeholt werden.
• Auch nach der Veröffentlichung ist es Betroffenen möglich, den Beitrag zurückziehen zu lassen, zu verändern (online) bzw. eine erneute Veröffentlichung zu verhindern (Print/Fernsehen/Radio etc.).

Sensibler Umgang mit Sprache
• Sprache kann eine Tat verharmlosen oder Geschädigte stigmatisieren.
• Der Begriff „Opfer“ signalisiert zum Beispiel Statusverlust und Stigmatisierung. „Opfer“ wird mit Schwäche, Inkompetenz, Ohnmacht, Hilflosigkeit etc. in Verbindung gebracht. Deshalb sollte der Begriff „Opfer“ in der Berichterstattung ersetzt werden durch: Betroffene, Verletzte, Geschädigte etc.
• Die Wörter „Missbrauchte“ und „Vergewaltigte“ verharmlosen die Tat. Treffender ist die Umschreibung: Verletzte einer sexuell motivierten Tat.
• „Sex-Täter“ suggeriert, dass zwischen der Betroffenen einer sexuell motivierten Tat und dem Täter Sex stattgefunden hat. Sexueller Missbrauch ist jedoch eine einseitige Machtausübung.

Welche positiven Auswirkungen kann ein gelungener Medienkontakt für Betroffene haben?
• Betroffene können daran erstarken.
• Andere Betroffene können angesprochen und ermutigt werden, sich nicht als „Opfer“ zu begreifen.
• Betroffene erhalten eine Stimme.
• Sie erleben sich nicht mehr als machtlos.
• Gesellschaftspolitisches Einwirken: Aspekte aus Sicht der Betroffenen werden öffentlich, enttabuisiert und diskutiert.

Im Sinne einer geschlechtssensiblen Sprache wird das *-Symbol verwendet, um Menschen, die sich zwischen oder jenseits der Kategorie Mann und Frau verorten, auch einzuschließen.

Kontakt
Iris Enchelmaier, Diplom Sozialpädagogin, Journalistin
Telefon: 0711 / 62 00 72 58
E-Mail: i.enchelmaier@fhf-stuttgart.de

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